Kindergartenfotografie & Datenschutz
Kinder stehen unter einem besonderen Schutz – und genau so behandeln wir auch ihre Bilder.
Für unsere Arbeit gelten die Vorgaben der DSGVO, des BDSG sowie des Kunsturhebergesetzes (KUG). Fotos sind personenbezogene Daten und werden entsprechend sorgfältig verarbeitet.
Ohne Einwilligung kein Foto
Wir fotografieren ausschließlich Kinder, für die uns eine schriftliche Einwilligung der Eltern oder Erziehungsberechtigten vorliegt.
Warum ist das so wichtig? Wir kennen die familiären Situationen nicht im Detail. Gerade bei getrenntlebenden Eltern ist es entscheidend, dass eine klare Zustimmung vorliegt.
Daher erhält die Einrichtung vor dem Termin ein vollständiges Infopaket mit:
- Einwilligungsformularen
- Informationen zum Ablauf
- Hinweisen zum Datenschutz
Sichere Onlinegalerie für jedes Kind
Jedes Kind erhält ein eigenes, geschütztes Album in unserer Onlinegalerie.
Der Zugriff erfolgt ausschließlich über einen individuellen QR-Code. Nur Personen mit diesem Zugang können die Bilder einsehen und bestellen.
Der Download digitaler Bilder erfolgt über Server in Deutschland und unter Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Anforderungen.
Verarbeitung der Bilder
Die Verarbeitung der Bilder umfasst unter anderem:
- Bildbearbeitung
- Speicherung und Archivierung
- geschützte Bereitstellung in der Onlinegalerie
- Weitergabe an Fotolabore zur Produktion
Mit allen eingesetzten Partnern bestehen Auftragsverarbeitungsverträge (AV-Verträge) gemäß DSGVO.
Rechtsgrundlage bei Kindern
Die Verarbeitung von Kinderfotos erfolgt auf Grundlage der Einwilligung der Eltern oder Erziehungsberechtigten.
Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
Besonderer Schutz im Alltag
Auch außerhalb der Fotografie gilt: Bilder von Kindern dürfen nicht ohne Zustimmung veröffentlicht werden – selbst dann nicht, wenn sie nur im Hintergrund zu sehen sind.
Wir achten daher konsequent darauf, dass alle Prozesse rund um die Fotografie datenschutzkonform und transparent ablaufen.